Besucherordnung für das Denkmalobjekt des staatlichen Schlosses Červená Lhota

Das Nationale Institut für Kulturerbe
TERRITORIALE DENKMALVERWALTUNG IN ČESKÉ BUDĚJOVICE
BESUCHERORDNUNG FÜR DAS DENKMALOBJEKT
DES STAATLICHEN SCHLOSSES ČERVENÁ LHOTA

(nachstehend als „Denkmalobjekt“ bezeichnet)

Artikel 1 - ZUGÄNGLICHKEIT DES DENKMALOBJEKTES
Das denkmalgeschützte Objekt ist Teil eines nationalen Kulturdenkmals, das nach dem Gesetz Nr. 20/87 Slg. über die staatliche Denkmalpflege in seiner geänderten Fassung geschützt ist.

Artikel 2 - ORGANISATION DES BESUCHERVERKEHRS
1. Die Kasse des Denkmals ist an folgenden Besuchstagen geöffnet:
April (WOCHENENDEN, FEIERTAGE): 9:03 – 16:00; Mai (Di - So, FEIERTAGE): 9:30 – 16:00;
Juni (Di – So): 9:30 – 17:00; Juli (Di - So, FEIERTAGE): 9:30 – 17:00; August (Di - So): 9:30 – 17:00;
September (Di – So): 9:30 – 16:00; Oktober (WOCHENENDEN, FEIERTAGE): 9:30 – 16:00.
2. Die Anfangszeiten der einzelnen Führungen und aktuelle Informationen zu den Führungen sind an der Kasse des Denkmalobjektes und auf der Website https://zamek-cervenalhota.cz/cs erhältlich.
3. Besichtigungstouren können nur in Begleitung eines Führers absolviert werden.
4. Die Intervalle zwischen den einzelnen Führungen und die maximale Kapazität werden von der Verwaltung des Denkmalobjektes festgelegt. Die Besucherkapazität der Besichtigungstouren und des Denkmalobjektes wird im Hinblick auf die Betriebsbedingungen des Denkmalobjektes und die Sicherheit der Besucher festgelegt.
5. Die Führungen finden in Gruppen von mindestens 5 Besucher statt, einschließlich Personen mit freiem Eintritt. Gruppen mit weniger als 5 Besucher warten auf den Beginn der nächsten Führung, die dann unabhängig von der Anzahl der Besucher stattfindet. Ausnahmen werden vom Leiter der Denkmalverwaltung genehmigt. Die letzte Führung an einem bestimmten Tag findet unabhängig von der Anzahl der Besucher statt.
6. Gruppen und Einzelpersonen können eine Führung buchen. Das genaue Datum und die Uhrzeit des Beginns der Besichtigung müssen im Voraus mit der Denkmalverwaltung schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein elektronisches Buchungssystem vereinbart werden. Meldet sich die gebuchte Gruppe oder Einzelperson nicht spätestens 15 Minuten vor der vereinbarten Zeit für den Beginn der Besichtigung an der Kasse des Denkmalobjektes, wird die vereinbarte Besichtigungsreservierung storniert. Die Denkmalverwaltung behält sich das Recht vor, die angemeldete Gruppe mit zusätzlichen Personen bis zur maximalen Kapazität der Besichtigung zu ergänzen.

Artikel 3 - EINTRITTSGELD
1. Die Besichtigung des Denkmalobjektes ist im Voraus zu entrichten. Der Eintrittspreis und die Ermäßigungen, die davon gewährt werden, ergeben sich aus der für das jeweilige Jahr gültigen Preisbemessung, die das Nationale Institut für Kulturerbe, die territoriale Denkmalverwaltung erlässt. Die Preisbemessung ist an der Kasse des Denkmalobjektes und auf der Website www.zamek-cervenalhota.cz erhältlich.
2. Nach Zahlung des Eintrittspreises erhält der Besucher eine Eintrittskarte (der Gruppenleiter erhält eine Gruppenkarte). Bei Besichtigungstouren, die nur mit einem Führer zugänglich sind, ist die Uhrzeit des Beginns der Führung auf der Eintrittskarte vermerkt.
3. Erscheint der Besucher nicht zu der auf der Eintrittskarte angegebenen Zeit auf der Führung, verfällt die Gültigkeit der Eintrittskarte ohne Rückerstattung.
4. Gekaufte Eintrittskarten können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
5. Die Besucher sind verpflichtet, ihre Eintrittskarte beim Betreten des Rundgangs vorzulegen, sie während der gesamten Führung aufzubewahren und sie auf Verlangen erneut vorzuzeigen.

Artikel 4 - BESICHTIGUNG DES DENKMALOBJEKTES
1. Bei der Besichtigung des denkmalgeschützten Objektes sollten Besucher besonders auf unebene Straßenoberfläche, verengte Durchgänge oder andere Gefahren achten, die sich aus dem historischen Charakter des denkmalgeschützten Objektes ergeben. Erhöhte Vorsicht ist geboten, wenn man sich in Badeschuhen bewegt. Die Besucher sind verpflichtet, für ihre Sicherheit, die Sicherheit der Kinder, die sie begleiten, und die Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen Sorge zu tragen.
2. Aufgrund von schlechtem Wetter, der Vermietung des Denkmalobjektes oder kritischen technischen Problemen kann die Verwaltung das Denkmal oder Teile davon schließen.
3. Kinder unter 15 Jahren dürfen das Denkmalobjekt nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren betreten, die dafür verantwortlich ist, dass das Verhalten des Kindes mit den Anforderungen der Besucherordnung übereinstimmt.
4. In den Innenräumen des Denkmalobjektes darf man sich nur auf den festgelegten und markierten Wegen bewegen.


5. Das Dolmetschen des Führers ist nur nach vorheriger Absprache und nur dann zulässig, wenn der Führer des Denkmals kann nicht in eine andere Sprache dolmetschen, wenn die fremdsprachigen Informationen durch einen fremdsprachigen Text oder mittels der zur Verfügung gestellten Audioanlagen nicht gesichert werden können. Bei Dolmetschen ist stets darauf zu achten, dass andere Besucher und die Verdolmetschung des Führers nicht übermäßig gestört werden und die Grundsätze des höflichen Verhaltens gegenüber anderen Besuchern eingehalten werden.

Artikel 5 - SCHUTZ UND SICHERHEIT
1. Die Besucher sind verpflichtet, die Anweisungen des Personals des Denkmals zu befolgen. Im Falle der Missachtung einer Anweisung oder eines Befehls, die im Interesse der Sicherheit der Besucher, des Schutzes des Denkmalobjektes oder der Sammlungen erlassen wurden, wird der Besucher ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von dem Gelände verwiesen und ist verpflichtet, das Denkmalobjekt unverzüglich zu verlassen. Darüber hinaus setzt sich der Besucher dem Risiko von einem Rückgriff nach allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften aus.
2. Zum Schutz des Denkmalobjektes, der Besucher und des Kulturmobiliars werden ausgewählte Bereiche durch ein Kamerasystem mit Aufzeichnung überwacht. Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website www.npu.cz in der Rubrik Datenschutz.
3. Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie betrunken sind oder Drogen oder andere Rauschmittel eingenommen haben, ist das Betreten des Denkmalobjektes vollständig untersagt.
4. Besucher mit stark verschmutzter, unzureichender oder anderweitig ungeeigneter Kleidung oder Schuhwerk dürfen das Denkmalobjekt nicht betreten.
5. Das Rauchen (einschließlich elektronischer Zigaretten) und jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist im Denkmal verboten. Im Falle eines Brandes oder eines anderen außergewöhnlichen Ereignisses sind die Besucher verpflichtet, die Anweisungen des Personals zu befolgen.
6. Aus Sicherheitsgründen ist es Besuchern untersagt, Blankwaffen, Schusswaffen, Feuerwaffen, Sprengstoffe und Chemikalien, einschließlich Repliken, in das Denkmal mitzubringen.
7. Sperriges Gepäck, unpassende Kopfbedeckungen, sperrige Taschen, Stockschirme oder nasse Schirme und Tiere sind in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt.
8. Ein Besucher, der zum Zeitpunkt der Entdeckung eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ausstattung des Denkmals anwesend ist, erkennt mit dem Betreten der Besichtigung an, dass er allen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unterworfen werden kann und gebeten wird, das Eintreffen der Polizei der Tschechischen Republik abzuwarten, und zwar zwecks der Untersuchung des festgestellten Schadens oder Verlustes.
9. Es ist verboten, das Denkmal und sein kulturelles Mobiliar in irgendeiner Weise zu beschädigen oder zu gefährden. Insbesondere ist es verboten:
a) die Wände, Mauern und Ausstellungsgegenstände zu berühren, zu beschriften, zu bemalen, darin zu ritzen oder sie in irgendeiner Weise zu beschädigen;
b) während einer Führung die ausgewiesenen Wege zu verlassen, sich vom Führer und der geführten Gruppe zu entfernen;
c) andere Besucher oder die Führung durch Lärm (Anrufe, Musik, Gesang, Benutzung von Handys und mobilen Abspielgeräten, laute Reden und ähnliche Aktivitäten) zu stören oder den Besuch des Denkmals für andere Besucher in irgendeiner Weise unangenehm zu machen; die Nichteinhaltung dieser Bedingung kann zum Ausschluss von der Führung ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes führen;
d) in den Innenräumen des Denkmals zu essen und zu trinken, sie mit Eis, Getränken und Speisen zu betreten;
e) hier für Waren, Dienstleistungen oder Aktivitäten zu werben oder auf andere Weise die Ruhe und Ordnung zu stören;
f) Stromkästen, Signalanlagen, Feuerlöscher und alle anderen technischen Einrichtungen zu berühren oder zu manipulieren;
g) Touchscreens, Kameras und andere Geräte des Denkmals oder des Kassenbereichs/des Besucherzentrums zu manipulieren.
h) das Informationssystem des Denkmals zu berühren oder zu manipulieren.
10. Die Bewegung von Tieren in dem Denkmalobjekt:
Das Betreten des Denkmalobjektes ist mit Tieren strengstens untersagt, mit Ausnahme von Blindenführhunden und Hunden, die speziell für die Begleitung von Menschen mit schweren Behinderungen ausgebildet sind (nachstehend „Assistenzhunde“ genannt), mit vorheriger Genehmigung der Denkmalverwaltung (auf einigen Strecken ist die Bewegung von Assistenzhunden aus betrieblichen Gründen eingeschränkt oder verboten). Die Denkmalverwaltung ist berechtigt, den Nachweis zu verlangen, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Eine Person mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung muss auf Verlangen den Begleithundeschein mit spezieller Ausbildung vorlegen.
11. Das Fotografieren, Filmen und andere Dokumentationen sind in den Innenräumen des Denkmals verboten, außer in den vom Führer zu Beginn jeder Führung angegebenen Räumen, in denen das Fotografieren mit Rücksicht auf die anderen Teilnehmer der Führung erlaubt ist. Wo das Fotografieren erlaubt ist, darf es nicht mit Blitzlicht, Stativ, Selfie-Sticks oder anderen Beleuchtungs- oder Hilfsmitteln erfolgen. Das Fotografieren des Fremdenführers ohne seine ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet. Fotografien, Videos oder andere Dokumentationen, die im Denkmalobjekt aufgenommen wurden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Nationalen Instituts für Kulturerbe, der territorialen Denkmalverwaltung in České Budějovice, nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Für wissenschaftliche, dokumentarische, Werbe- und andere Zwecke erteilt die territoriale Verwaltung auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung.

Artikel 6 - SONDERBESTIMMUNGEN
1. Mit Zustimmung des Leiters der Denkmalverwaltung ist es möglich, auf das Gelände und in den Park oder den Hof mit Kraftfahrzeugen hineinzufahren, jedoch nur im Falle der notwendigen Versorgung von Besuchereinrichtungen, Dienstleistungen und Bauten.
2. Teile des Parks, die normalerweise während der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit frei zugänglich sind, können während einer kulturellen, historischen oder gesellschaftlichen Veranstaltung zu einem Bereich mit kostenpflichtigem Eintritt werden; die Besucher werden im Voraus über die Website des Denkmalobjektes darüber informiert.

3. Hunde und andere Tiere sind im Schloss nicht erlaubt. Hunde sind nur im Innenhof des Schlosses und im Schlosspark erlaubt.
4. Der Betrieb des Parks und des Innenhofs wird durch eine eigene Besucherordnung geregelt.
5. Bei der Besichtigung der Innenräume des Denkmalobjektes oder bei der Durchführung einer kulturellen oder sonstigen Veranstaltung, die der Öffentlichkeit zugänglich ist, erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass bei der Teilnahme an der Veranstaltung/der Besichtigung seine Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden können. Diese Dokumentation wird ausschließlich zur Wahrung der berechtigten Interessen des Nationalen Instituts für Kulturerbe (auch „NPÚ“ genannt) verwendet, um für die Veranstaltung im Internet, in sozialen Netzwerken, in gedruckten Materialien usw. zu werben, über die Veranstaltung zu informieren. Die Foto-/Videodokumentation dient insbesondere dazu, den Verlauf der Veranstaltung als Ganzes und nicht einzelne Personen festzuhalten. Wenn ein Besucher Einwände dagegen hat, kann er sich an den Veranstalter wenden. Das Nationale Institut für Kulturerbe schützt die erhaltenen persönlichen Daten stets vor Missbrauch und verarbeitet sie im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung. Informationen über den Schutz personenbezogener Daten, einschließlich Informationen über die Rechte der Besucher, sind auf der Website des Nationalen Instituts für Kulturerbe www.npu.cz unter der Rubrik Datenschutz verfügbar.

Artikel 7 - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Besucher können ihr Lob, ihre Kommentare oder Fragen mündlich an die Schlosskasse, schriftlich an die E-Mail cervenalhota@npu.cz oder an das Nationale Institut für Kulturerbe, die territoriale Denkmalverwaltung in České Budějovice.
2. Der Besucher haftet gegenüber dem Nationalen Institut für Kulturerbe oder der Verwaltung des Denkmalobjektes gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für Verstöße gegen die Besucherordnung und für Schäden am Eigentum des Denkmalobjektes. Die Haftung der Verwaltung des Denkmalobjektes für Schäden, die Besuchern während ihres Aufenthalts auf dem Gelände des Denkmalobjektes entstehen, richtet sich nach den allgemein geltenden Vorschriften. Das Nationale Institut für Kulturerbe haftet gegenüber Besuchern nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Besucherordnung entstehen.
3. In begründeten Fällen kann der Leiter der Denkmalverwaltung Ausnahmen von der Besuchsordnung des denkmalgeschützten Objekts zulassen.
4. Diese Besucherordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft; die bisherige Besucherordnung wird zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.

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Ing. Roman Dáňa

Koordinierungsbeamter
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